Arbeiten Profil News Kontakt

AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2022

BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN
Konzept ⁄ Design ⁄ Beratung
Montgelasstraße 8
89898 München

Der Kunde erkennt die AGB von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN mit der Auftragserteilung sowohl über das Internet wie auch bei schriftlicher oder mündlicher Direktbestellung an.


GELTUNGSBEREICH

Die Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und den Personen, die deren Leistungen in Anspruch nehmen (Auftraggeber genannt). Die Mitarbeiter der Agentur sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Die Agentur lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur diese schriftlich anerkannt hat.


VERTRAGSABSCHLUSS

Die Beauftragung von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN kann per Brief, E-Mail, Fax oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der Auftraggeber BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen.

Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahmeerklärung fasst BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN die Annahme per Brief, Fax oder E-Mail erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.


ABLAUF VON AUFTRÄGEN

Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Produktionsphase.

Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN vom Auftraggeber schriftlich erhält, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

Nach Abschluss der Briefing-Phase erarbeitet BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN ein Konzept oder erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Musterentwurf (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Konzepts oder Entwurfs, zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.


URHEBERRECHTE UND
NUTZUNGSRECHTE

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Darstellung dieser im Internet dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Sofern die Arbeitsergebnisse, die von der Agentur im Rahmen des Vertrags erstellt werden, urheberrechtlichen Schutz genießen, haben die Urheber das Recht, bei der öffentlichen Zugänglichmachung und der Vervielfältigung als Urheber benannt zu werden. Die bei der Agentur beschäftigten Urheber haben sich darauf geeinigt, dass die Nennung mit der Bezeichnung „© BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN“ erfolgen soll. Der Auftraggeber hat diesen Urheberhinweis auf den jeweiligen Werken oder im Impressum der Medien oder in der Anbieterkennzeichnung der Internetseite einzufügen.
Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Auftraggeber über, wenn dieser die gesamte Vergütung aus dem jeweiligen Auftrag und sämtliche auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten bezahlt hat. Werden von der Agentur in sich geschlossene Teilleistungen erbracht, die ihrerseits in Teilen abgenommen werden (vgl. Ziffer 09.06.), erfolgt die Rechteübertragung in Bezug auf die Gegenstände dieser Teilleistung, wenn das für die Teilleistung geschuldete Entgelt vollständig gezahlt wurde. Die Rechte gehen insoweit einen Tag nach Eingang des gesamten Entgelts, bei Teilzahlungen einen Tag nach Eingang der letzten Teilzahlung bei der Agentur auf den Auftraggeber über. Mit der Ablieferung der Arbeiten durch BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN und mit der Entrichtung der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen erworben.
Der Auftraggeber erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, das einfache Nutzungsrecht zu der beauftragten Werkleistung. Weitere Nutzungen bedürfen der Absprache mit BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN und einer weiteren Nutzungsvergütung. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken an Dritte bedarf, soweit nichts anderes vereinbart ist, einer vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur. Die Agentur darf die erstellten Arbeitsergebnisse unabhängig von der Einräumung eines einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechts uneingeschränkt im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Der Auftraggeber überträgt auf die Agentur insoweit, soweit erforderlich, die entsprechenden einfachen Nutzungsrechte.


LEISTUNGSUMFANG,
VERGÜTUNG

Die Gesamtleistung, die BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN plant und entwirft, besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß §631 BGB. Entwürfe und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, bilden zusammen mit Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der ges. MwSt. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise entsprechend den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur berechnet.
Die Abrechnung von Vergütung auf Stundenbasis erfolgt fünfminutengenau. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, so gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und/oder einzelner Werbeaussagen und der Verstoß gegen die Rechte von Dritten (insb. Verstoß gegen fremde Markenrechte) wird von der Agentur nicht geschuldet. Insbesondere ist der Agentur die hierfür erforderliche Beratung des Auftraggebers aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht gestattet. Die Agentur vermittelt aber entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien an den Auftraggeber, der dann unmittelbar mit diesen Kanzleien ein Vertragsverhältnis eingeht. Die entstehenden Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts, insb. von Bild, Ton und Text.
Der letzte Summand besteht aus der Vergütung für sonstige Leistungen, die neben dem Entwurfsaufwand entstehen und nicht Bestandteil der Vergütung für die Entwurfsarbeiten sind. Sonstige Leistungen können beispielsweise sein: Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Beratung, Bildbearbeitung, Bildrecherche, Designmodell (Dummy), Drucküberwachung, Fahrt- und Besprechungszeit, Farbabmusterung, Funktions- und Akzeptanztests, Funktionsmodell, HTML-Umsetzung, Kurierdienste, Manuskriptstudium, Präsentationsaufwand, Produktionsbetreuung, Programmierung, Recherche, Reinzeichnung, Reproduktion, Requisite, Retusche, Scan-Arbeiten etc. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die sie für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung ist zzgl. der gesetzlichen MwSt. zahlbar.


GRUNDSÄTZE

Vor Ausführung der Vervielfältigung ist BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN ein Korrekturmuster vorzulegen. Sie verpflichten sich zu einer sorgfältigen Überprüfung dieser Muster. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens zehn Belege. Bei wertvollen Stücken ist einen angemessene Zahl zu überlassen. Die Gestaltungsfreiheit des Designers darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§631 ff BGB) genannten Vorraussetzungen ablehnen. Der Auftraggeber darf BERNHARD MAIER / DESIGN nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Dias, Muster, Schriften, Illustrationen etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.


LEISTUNG UND
HAFTUNG DRITTER

BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haften sie für die Erfüllungsgehilfen nicht. Sollte der Kunde eine mit dem Auftrag verbundene Leistung dritter Anbieter (z.B. Drucker, Fotolabor, Reprografen, Druckvorlagenhersteller) in Anspruch nehmen oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN  bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN.
Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Ebenso geht die Haftung auf den Kooperationspartner über. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


EIGENTUMSVORBEHALT

An Entwürfen und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden und die über die im Auftrag genannte Beschreibung hinaus geht, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe derartiger Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.


ARBEITSDOKUMENTE

Hinsichtlich bestehender Urheberrechte von Arbeitsdokumenten des Kunden ist BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN auf dessen Angaben angewiesen. Im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter stellt der Auftraggeber, der ihnen die Arbeitsdokumente zur Verfügung gestellt hat oder sie angewiesen hat, diese zu verwenden, BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN von allen Ersatzansprüchen frei und haftet alleine, auch für Schäden und Kosten, die ihr durch die Verarbeitung dieser Dokumente entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung von Arbeitsdokumenten, auch infolge von Feuer, Wasser oder Diebstahl haftet BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN bis zur Höhe des Materialwertes der Dokumente, höchstens aber bis 75 Euro. Der Versand von Arbeitsdokumenten geschieht in der Regel auf elektronischem Weg. Wünscht der Kunde auch Datenträger oder grafische Produkte, wie Bilder oder Filme oder wünscht der Kunde die Rücksendung von Ihm zur Verfügung gestellter Materialien, so erfolgt dies gegen Aufpreis per einfacher Brief- oder Paketpost. Der Versand erfolgt in der Regel unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung von für Schäden auf dem Transportweg wird ausgeschlossen; im Übrigen gelten die Haftungsbedingungen des Transporteurs. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN behält sich zu Zwecken der Eigenwerbung vor, Arbeiten (Identity, Website, Print, Packaging usw.) als Referenz auf der eigenen Homepage, in eigenen Broschüren, Selbstdarstellungen usw. darzustellen. Unabhängig davon, ob der Auftrag direkt vom Kunden oder von einer Werbe- bzw. Designagentur erteilt wurden. Dies gilt nicht, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Kunde bzw. Werbe- oder Designagentur besteht und die Eigenwerbung nicht erlaubt. Die Urheberrechte an Strategie, Konzept und Design (mit allen Rechten aus dem Gesetz § 43 UrhG) liegen bei BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN.


GESTALTUNGSFREIHEIT
UND VORLAGEN

Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN behalten sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


LIEFERTERMINE

Die Verbindlichkeit von Lieferterminen bedarf der schriftlichen Form. Bei Nichteinhaltung des schriftlich vereinbarten Liefertermins haftet BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN nur dann, wenn ihrerseits grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des Materialwerts, höchstens aber auf die Summe von 75 Euro. Bei Datenabhängiger Produktion sind vereinbarte Liefertermine Einschätzungen des Arbeitsaufwands bei reibungslosem Produktionsablauf. Verzögerungen bei datenabhängigen Produktionen können nicht zur Haftung führen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn der Aufttrag elektronisch übermittelt wurde. Verzögerung oder Ausfälle im elektronischen Netz gehen nicht zu Lasten von BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN. Hier gelten die Haftungsbedigungen des Netzbetreibers.


GEWÄHRLEISTUNG

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Abbildungen im Internet durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Beseitigt die Nachbesserung nicht die beanstandeten Mängel, so kann der Auftraggeber die Minderung der Vergütung verlangen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Unterlagen BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN zur Verfügung gestellt werden. Hat der Auftraggeber bei Farben und Formaten keine oder nur ungefähre Angaben gemacht, so rechtfertigt das keinen Anspruch auf Nachbesserung. In diesem Fall bestimmt BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN diese nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer Kenntnis des Verwendungszwecks der Produktion. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks in schriftlicher Form bei BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


TREUE- UND
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandelt. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist MÜNCHEN. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.