Die Gesamtleistung, die BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN plant und entwirft, besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß §631 BGB. Entwürfe und Reinzeichnungen, auch in digitaler Form, bilden zusammen mit Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der ges. MwSt. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise entsprechend den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur berechnet.
Die Abrechnung von Vergütung auf Stundenbasis erfolgt fünfminutengenau. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt werden müssen. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, so gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und/oder einzelner Werbeaussagen und der Verstoß gegen die Rechte von Dritten (insb. Verstoß gegen fremde Markenrechte) wird von der Agentur nicht geschuldet. Insbesondere ist der Agentur die hierfür erforderliche Beratung des Auftraggebers aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht gestattet. Die Agentur vermittelt aber entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien an den Auftraggeber, der dann unmittelbar mit diesen Kanzleien ein Vertragsverhältnis eingeht. Die entstehenden Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts, insb. von Bild, Ton und Text.
Der letzte Summand besteht aus der Vergütung für sonstige Leistungen, die neben dem Entwurfsaufwand entstehen und nicht Bestandteil der Vergütung für die Entwurfsarbeiten sind. Sonstige Leistungen können beispielsweise sein: Analysen, Andrucke, Angebotseinholung, Beratung, Bildbearbeitung, Bildrecherche, Designmodell (Dummy), Drucküberwachung, Fahrt- und Besprechungszeit, Farbabmusterung, Funktions- und Akzeptanztests, Funktionsmodell, HTML-Umsetzung, Kurierdienste, Manuskriptstudium, Präsentationsaufwand, Produktionsbetreuung, Programmierung, Recherche, Reinzeichnung, Reproduktion, Requisite, Retusche, Scan-Arbeiten etc. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist BERNHARD MAIER ⁄ DESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die sie für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung ist zzgl. der gesetzlichen MwSt. zahlbar.